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Abfallarten

Wir entsorgen gefährliche und nicht gefährliche Abfälle aller Art und führen diese wenn möglich dem Wirtschaftskreislauf wieder zu. Nachfolgend möchten wir Ihnen ein paar Hinweise zur Zuordnung von Abfällen und Abfallgemischen geben, damit diese schon am Ort der Entstehung richtig deklariert, getrennt und verladen werden. Dies erspart Ihnen ggf. Kosten für eine zusätzliche Sortierung dieser Abfälle.

In der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind alle Abfälle/Abfallgemische gelistet.

Haben Sie Fragen zur richtigen Abfallentsorgung oder wünschen nähere Informationen zum Thema Verwertung & Recycling, dann kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!

Nach der Altholz-Verordnung werden anfallende Holzabfälle in verschiedene Kategorien unterteilt.

Kategorie I: Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt ist.
Kategorie II: Verleimtes, gestrichenes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung (z.B. PVC) und ohne Holzschutzmittel.

Dazu zählen: Paletten aus Vollholz | Transportbehälter | Kisten aus Holz | Möbel und Verschnitt | Bauholz | Spanplatten

Ausgeschlossenen sind: alle anderen Arten von Abfällen

Zu beachten ist:
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

Nach der Altholz-Verordnung werden anfallende Holzabfälle in verschiedene Kategorien unterteilt.

Kategorie III:Altholz mit halogen-organischen Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel

Dazu zählen: Paletten mit Verbundmaterialien | Möbel mit Beschichtungen

Ausgeschlossenen sind: alle anderen Arten von Abfällen

Zu beachten ist:
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

Nach der Altholz-Verordnung werden anfallende Holzabfälle in verschiedene Kategorien unterteilt.

Kategorie IV:Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI, AII oder AIII zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz.

Dazu zählen:Behandeltes Holz (Holzschutzmittel) | Bahnschwellen | Brandholz | Lichtmasten | Imprägnierte Hölzer | Holzfensterrahmen

Ausgeschlossenen sind: alle anderen Arten von Abfällen

Zu beachten ist:
+ Altholz der Kategorie IV ist gefährlicher Abfall, bitte separat von anderen Abfällen lagern.
+ Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
+ Sie benötigen ggf.einen Entsorgungsnachweis!

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